Leistungen

Unsere Leistungen umfassen in erster Linie die Planung von Gebäuden, Ausbauten und Freianlagen, Leistungsbild 1-9, nach § 15 HOAI.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu weiteren Bereichen, in denen wir als Architekturbüro tätig sind.

Brandschutz

Mit Einführung der Bayerischen Bauordnung 1998 wurde die Prüfung des baulichen Brandschutzes durch das Landratsamt bei den meisten Genehmigungsverfahren eingestellt. Die Verantwortung zur Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorschriften ging somit auf den Bauherren bzw. seinen Architekten über. Der Brandschutznachweis ist einer der bautechnischen Nachweise, die gemäß BayBO Art. 62 bei allen nicht verfahrensfreien Bauvorhaben geführt werden müssen.
Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Bereiche:

  • Brandschutzkonzepte und Nachweise
  • Brandschutztechnische Begehungen
  • Brandschutztechnische Bauüberwachung
  • Brandschutztechnische Stellungnahmen
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Bewertung der brandschutztechnischen Maßnahmen von bestehenden Gebäuden
  • Beratung bei Planung und Umsetzung brandschutztechnischer Maßnahmen für Neu- und Umbauten

Unser Architekturbüro plant und berät bei vielfältigen Bauprojekten, vom Einfamilienhaus über Industriebau bis hin zu Außenanlagen. Darüber hinaus übernehmen wir die Innenraumgestaltung von der Farbgebung bis zur Einrichtung.
Büroausstattung:

  • CAD/AVA – Software und Hardware (Nemetschek, ORCH)
  • 6 CAD-Arbeitsplätze, Farbplotter DIN A0
  • Datenaustausch DXF, DWG, GAEB, PDF, IFC
  • 3D-Visualisierung mittels O2C, 3 DS

Altes zu erhalten und durch Neues zu unterstützen ist eine der reizvollsten Aufgaben eines Architekten. Die Symbiose von Alt und Neu schafft oft Raumatmosphären, die in Neubauten kaum zu realisieren sind. Abhängig von Alter und Substanz der Gebäude lassen sich meist ungeahnte Möglichkeiten verwirklichen.

Energie- und Heizkosteneinsparung ist heute ein wichtiger Aspekt beim Hausbau oder der Renovierung. Unser Architekturbüro bietet als eingetragener Energieberater bei der BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und verantwortliche Sachverständige nach §2 ZVEnEV neutrale und unabhängige Beratung zu allen Energie- und Sanierungsthemen.

  • Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA
  • Erstellung von Energieausweisen nach EnEV
  • Planung und Betreuung von Sanierungsmaßnahmen

Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen.

  • (1a) Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden.
    Während der Planung und der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator
  • 1. die in § 2 Abs. 1 vorgesehenen Maßnahmen zu koordinieren,
  • 2. den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen und
  • 3. eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zur Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.
  • (3) Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator
  • 1. die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren,
  • 2. darauf zu achten, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen,
  • 3. den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens anzupassen oder anpassen zu lassen,
  • 4. die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren und
  • 5. die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zu koordinieren.

Quelle: BaustellenVO

VORHER-EINDRÜCKE